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GÄNGIGE VORURTEILE ZU RECHTLICHEN FRAGEN DER WINDKRAFTNUTZUNG

Rechtsinformation aus der Internetpräsenz der Schutzgemeinschaft
"Keine WKA in Gemünden / Rod an der Weil"

Die Gemeinden sind gesetzlich gezwungen, Flächen für die Windkraftnutzung auszuweisen:

                 Eine solche gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

Das erneuerbare Energiengesetz (EEG) regelt nur das Verhältnis zwischen Anlagenbetreiber und Stromversorgungsunternehmen und verpflichtet die Gemeinde nicht. Aus der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt folgt ebenfalls keine konkrete Verpflichtung zur Förderung und Ausweisung von Windkraftflächen (BVG, Urteil vom13.03.2003, 4 C 4.02). Die Gemeinde ist auch nicht verpflichtet, von dem Planvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Gebrauch zu machen, wenn geeignete Flächen vorhanden sind (BVG, Urteil vom 17.12.2002, 4 C 15.01).

Auch § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB enthält keine Verpflichtung. Keinesfalls ist durch diese Regelung nunmehr bestimmt, dass sich die Privilegierung mit der Folge gegenüber sämtlichen Belangen durchsetzen kann, dass Windkraftanlagen an jeder beliebigen Stelle der Landschaft im Außenbereich zulässig geworden sind. Soweit ihnen öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen, sind sie unzulässig (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.09.1999, A 2 S 88/98). 

Es ist besser, in eigener Regie Standorte auszuweisen, als die Entscheidung dem RP zu überlassen:

Der RP entscheidet als Genehmigungsbehörde über die Zulässigkeit von für einzelne Standorte beantragten Vorhaben. Er weist keine Flächen zu. Soweit öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen, darf er die Genehmigung für Windkraftanlagen nicht erteilen.

Wir von der Bürgerinitiative GEGENWIND stellen klar:
Gegen Windkraftanlagen zu sein - insbesondere in Regionen, in denen es überhaupt keinen Sinn macht - bedeutet nicht, für Atomstrom oder andere gefährliche oder unsinnige Energieerzeugung zu sein.
Für ideelle sowie finanzielle Unterstützung auf unser Konto Nr. 24332034 bei der Sparkasse Wetzlar (BLZ 51550035) würden wir uns freuen.

Die Internetpräsenz von GEGENWIND ist gesponsored von www.briten.net

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